Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beherbergungsvertrag- Gastaufnahmebedingungen- Storno

  •  Eine Reservierung ist bindend und kann nur schriftlich gelöst werden. Dabei ist egal ob sie die Anzahlung schon getätigt haben oder nicht. Mit den Abschließen der Reservierung akzeptieren sie unsere Geschäftsbedingungen und beim Lösen werden Storno Gebühren fällig in Höhe von 10% des Reisebetrags fällig. Vermeiden kann man diese Gebühren mit frühzeitiger Rücksprache und einer Umbuchung. Hier wird nur eine kleine Umbuchungsgebühr fällig.  Der Gastaufnahmevertrag (Buchung) ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und die 30% des Gesamtreisepreises anbezahlt wurden. Hier gelten dann unsere restlichen Storno Bedinungen. Mit dem akzeptieren der Geschäftsbedingungen bei der Reservierung oder Buchung sind diese umfangreich rechtsgültig.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.
  • Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellen der bestätigten Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die ersparten Leistungen betragen bei Ferienwohnungen 10% des Wohnungspreises und abzüglich Kurtaxe.
  • Dies gilt bei einer Stornierung 12 Wochen vor Anreise. Ausnahme: es kann innerhalb der verbleibenden 12 Wochen ein Nachmieter gefunden werden, dann wir nur eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Reisepreises fällig.
  • Bei einer Nichtinanspruchnahme, Stornierung der Reservierung oder Buchung in dem Zeitraum vor 12 Wochen vor Anreise wird eine Stornogebühr/ Bearbeitungsgebühr von 3% fällig. Diese kann mit der Anzahlung verrechnet werden.
  • Die Abmeldung/ Stornierung muss schriftlich erfolgen.
  • Krankheit der Reisemitglieder während des Aufenthalts ist kein Anspruch auf Preisminderung!
  • HIer empfehlen wir das Abschließen einer Reiserücktritts Versicherung.(siehe unten)
  • Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
  • Eine  Stornierungsrechnung wird dem Gast zugesandt nach Ende des Aufenthalts und ist innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung fällig.
  • Schäden , die während die Aufenthalte in der Unterkunft entstehen müssen sofort gemeldet werden, damit der Betrieb die Möglichkeit hat, schnell für Ersatz, Reparatur zu sorgen.
  • Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen des Deutschen Hotels- u. Gaststättenverbandes e.V.
  • Als Rechtsstandort gilt die Bundesrepublik Deutschland.

 

Wir empfehlen eine Reiserücktrittkosten-Versicherung abzuschließen.

Wir bieten Ihnen einen Vertrag bei der Europäischen Reiserversicherungs AG an. E-Mail: Mobil: 0172/8800660



Reitbedingungen

Selbständiges Reiten: Wir oder unsere beauftragten Reitmitarbeiter, entscheiden nach einem Einführungsausritt, ob der Ausritt für Sie möglich ist oder nicht und mit welchem Pferd er stattfindet. Sollte es unterwegs nicht klappen liegt es in unserer Entscheidungsgewalt den Ausritt abzubrechen. Die Kosten des Austritts werden trotzdem in vollem Umfang  fällig.

Eine Reitrunde beinhaltet striegeln und satteln. Reiten und der Umgang mit Pferden bergen  nicht vorhersehbare  Risiken für Leben, Gesundheit und Sachen aller Beteiligten. Deshalb ist den Anweisungen des Besitzers und Reitmitarbeiter für den Umgang, egal welchen Alters Folge zu leisten.

Es muss bei den Ausritten ein Schutzhelm und festes Schuhwerk getragen werden, empfehlenswert sind lange Beinkleider. Die folgenden Bedingungen gelten für Geführte und Selbständige Reitrunden. Als Reit-Gast verzichten Sie auf Ansprüche gegen die Eigentümer der Pferde aus §833 BGB (Tierhalter Haftung) wegen aller durch die Pferde beim Reiten und im sonstigen Umgang verursachte Personen, Sach- und Vermögensschäden soweit diese nicht durch den Tierhalter – Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Verpflichtung zum Abschluss einer Tierhalter Haftplicht Versicherung besteht jedoch nicht.

Weiterhin erfasst der Haftungsausschuss neben der Gefährdungshaftung aus § 833 BGB auch jegliche Schadensersatzansprüche aus Verschuldungshaftung, wobei diesbezüglich die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz unberührt bleibt. Der Haftungsausschluss gilt nicht hinsichtlich Ansprüche einer Kranken oder Renten Versicherung und sonstiger Dritter. Eine solche Vereinbarung zu Lasten der Sozialversicherungsträger ist gesetzeswidrig.

Der Reit Gast verpflichtet sich jedoch, die Eigentümer von Regressforderungen der Kranken, Rentenversicherung und sonstiger Dritter im Innenverhältnis freizustellen, soweit diese nicht durch eine Tierhalter – Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Tierhalter Haftplicht Versicherungen besagen jedoch in Regelfall bezüglich Fremdreiter nur, dass das, was das Pferd in Obhut eines Fremdreiters beschädigt abgesichert ist. Nicht versichert sind hingegen die Schäden an dem Fremdreiter selbst. Der Reit Gast übernimmt also die Verantwortung während des Ausritts selbst und muss die Kosten einer Heilbehandlung nach einem Sturz vom Pferd aufgrund des Regress der Krankenversicherung und der Freistellung in dem Innen Verhältnis selbst tragen.

Es wird Ihnen deswegen vom Hilserhof dringend empfohlen, eine geeignete Unfallversicherung (für die eigenen Schäden) und eine Privathaftplicht Versicherung (für Fremdschäden) abzuschließen.

Bei Minderjährigen bis zum 18. Lebensjahr haften die Erziehungsberechtigten.

Betreten der Pferdekoppel: Das Betreten der Pferdekoppel oder Ställe ohne Begleitung des Hofbesitzers oder Reitmitarbeiters ist strengstens untersagt. Für Verletzungen und Schäden haftet der Gast für sich und seine Kinder selbst. Welche Ställe alleine betreten werden dürfen erfahren sie bei der Gemeinsamen Tierfütterung. Für Schäden am Tier verursacht durch falsches Verhalten oder falsches Füttern haftet der Gast.

Tiere und Ställe sind kein Erlebnis Spielplatz.

Das Erleben der Natur steht auf dem Hilserhof groß im Mittelpunkt. Doch bitte lassen sie Ihre Kinder an den Forellenteichen, Bachläufen, dem Lagerfeuerplatz, in der Wiesenwellness und beim Bäume klettern im Wald nicht unbeaufsichtigt. Auf Spielplätzen, Ställen,  bei den Tieren und in der Natur, Forellenteich, Wald und Wiese, Zeltgelände, beim Feuer machen und  auf der  Straße stehen Sie als Eltern in der Aufsichts- Pflicht!

Das spielen auf der Wellness Plattform ist verboten.

Die Tretfahrzeuge und Spielzeug gehören pfleglich behandelt und wieder an Ihren vorgesehenen Platz zurück.

Schäden passieren, bitte melden.
Gerade Kinder die das bergige Gebiet des Schwarzwaldes nicht gewöhnt sind, unterschätzen die Gefahr der Hanglage. Ebenso ist es strengstens verboten auf den Durchgangs und Verkehrsstraßen damit zu fahren, diese gilt auch für die Straße zum Zeltgelände. Auf dem Hofgelände ist es natürlich, unter Aufsicht und Aufklärung der Eltern erlaubt.

Angeln

Angeln sind kein Spielzeug und man kann sich dabei schmerzhaft verletzen. Die Angeln werden nur an Erwachsene und Kinder über 12 Jahre verliehen. Eine Einweisung findet statt. Jüngere Kinder stehen unter der Aufsicht der Eltern.

Der Hofladen ist für sie 24 Stunden zur Selbstbedingung geöffnet.

Sie müssen Ihre Einkäufe sofort in Ihr Einkaufsbuch eintragen. Lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt dort spielen. Sie dürfen gerne dort im Auftrag von Ihnen einkaufen.

Als Rechtsstandort gilt die Bundesrepublik Deutschland.

Fotonachweis Bildarchiv Hilserhof , Tobias Gerber/ Freier Fotograf, Daniel Canfora Marketing Ludwigshafen

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